Produktionsvorschriften Piemont

Barolo, Barbaresco, Alba, Langhe und Roero

Seit den sechziger Jahren ist die Produktion von italienischen Weinen mit Herkunftsbezeichnung im allgemeinen durch eine genaue und strenge Gesetzgebung reglementiert. Für die Überwachung und die Umsetzung sind die Schutzkonsortien zuständig.
Bereits seit 1934, also bereits vor der nationalen Reglementierung schützt das piemontesische Konsortium (Consorzio di Tutela Barolo, Barbaresco, Alba, Langhe e Roero) die kollektiven Marken der Herkunftsbezeichnungen, überwacht die Märkte und verwaltet die Produktionsregeln. Die Regelwerke definieren die für die Weinbereitung erlaubten Trauben, die genaue Zone, in der es zulässig ist, die entsprechende Traubensorte für die Produktion eines Weines anzubauen, den maximalen Ertrag pro Hektar und den endgültigen Ertrag in Wein, die Mindestdauer für die Reifung, die Mindestwerte für die Säure, den natürlichen Zuckergehalt, den Alkoholgehalt bei der Abfüllung und die qualitativen, chemisch-organoleptischen Parameter. Das Schutzkonsortium Barolo, Barbaresco, Alba Langhe und Roero hat vom italienischen Landwirtschaftsministerium ein Mandat für fünf Weine mit kontrollierter und garantierter Herkunftsbezeichnung (DOCG, Denominazione di Origine Controllata e Garantita) und acht Weine mit kontrollierter Herkunftsbezeichnung (DOC, Denominazione di Origine Controllata) erhalten.

DOCG:

  1. Barolo
  2. Barbaresco
  3. Roero – Roero Arneis
  4. Dogliani
  5. Dolcetto di Diano d’ Alba oder Diano d’Alba

DOC:

  1. Nebbiolo d’Alba
  2. Barbera d’Alba
  3. Dolcetto d’Alba
  4. Dolcetto delle Langhe Monregalesi
  5. Dolcetto di Dogliani
  6. Verduno Pelaverga
  7. Langhe
  8. Alba (voraussichtlich erstmals ab 2013 im Handel;
    hauptsächlich aus Barbera und Nebbiolo-Trauben bestehend)
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